Artikel: Informationen zur Barrierefreiheit
Die Deutsche Bahn AG hat zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen; kurz BFSG) und der BFSGV (Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen.
Damit möchte die Deutsche Bahn ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als größter Mobilitätsdienstleister in Deutschland sicherstellen, dass alle Menschen gleichermaßen Zugang zu unseren Informationen und digitalen Dienstleistungen haben.
Als technische Anforderungen zur Barrierefreiheit folgen wir gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 die aktuelle WCAG-Richtlinie in der Version 2.2., Konformitätsstufe AA an.
Beschreibung der Dienstleistung
Der konzernweite Consent Layer ist ein zentral gesteuerter IT-Service der DB AG, der datenschutzkonformes Nutzertracking durch eine einfache Integration in Webseiten und Apps ermöglicht und die Datenschutz-Compliance für alle Konzerngesellschaften innerhalb der DB sicherstellt.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis zur Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Die Durchführung der Dienstleistung des konzernweiten Consent Layers basiert auf einer für alle Nutzer:innen klaren, intuitiven und nutzerfreundlichen Oberfläche zur Einwilligungsabfrage für die Verwendung von Cookies.
Der konzernweite Consent Layer ist darauf ausgelegt, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Ein zentraler Aspekt der Anwendung ist die Unterstützung von assistiven Technologien, um Nutzern mit unterschiedlichen Bedürfnissen Zugang zu den Funktionalitäten zu bieten. Beispielsweise wird sichergestellt, dass alle interaktiven Elemente visuell eindeutig sind und von Screenreadern korrekt ausgegeben werden, wobei redundante oder verwirrende alternativen Texte vermieden werden.
Die Anwendung stellt sicher, dass auch Deaktivierungsfunktionen wie Toggles erkennbar sind und mittels alternativer Textbeschreibung erläutert werden. Des Weiteren sind Inhalte auf einem kontraststarken Hintergrund angeordnet, was die Erkennbarkeit verbessert. In Fällen, wo englische Textpassagen genutzt werden, wird auf eine korrekte sprachliche Kennzeichnung geachtet, um die Kompatibilität mit assistiven Technologien zu optimieren.
Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess begleitet diese Dienstleistung, um Barrierefreiheitsprobleme wie den unnötigen tabindex auf übergeordneten Elementen oder fehlende Screenreader-Fokus nach Sprachwechsel zu adressieren. Diese Bemühungen tragen zur vollständigen Unterstützung und zur benutzerfreundlichen Gestaltung des Consent Layers bei.
Eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Der konzernweite Consent Layer wurde auf Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der BFSGV geprüft.
Dieser konzernweite Consent Layer entspricht in weiten Teilen den Kriterien der aktuellen WCAG.
Sie wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich der Anforderungen optimiert.
Trotz unserer Bemühungen können bei Benutzerinnen und Benutzern einige Probleme auftreten.
Angabe der für das Unternehmen zuständigen Marktüberwachungsbehörde
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Telefon: 0391 567 4530 E-Mail: